Kann ich frei wählen, welcher Kirchgemeinde ich angehören will?
Nein, die heutige Gesetzgebung bindet die Kirchenzugehörigkeit an den Wohnsitz.
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Die Kirchgemeindeversammlung (KGV) ist die Legislative der Kirchgemeinde. Demzufolge handelt es sich um die Versammlung der Stimmberechtigten, die mindestens einmal jährlich auf Einladung des Kirchgemeinderates einberufen wird. Die Stimmberechtigten können zu traktandierten Geschäften Anträge stellen und unter dem Traktandum «Verschiedenes» verlangen, dass der Kirchgemeinderat für eine spätere Versammlung ein Geschäft, das in die Zuständigkeit der KGV fällt, traktandiert. Die Versammlung ist öffentlich.