Muss mein Kind Mitglied sein,um am Kinderlager teilzunehmen?
Nein, Ihr Kind ist im Kinderlager willkommen, auch wenn es nicht Mitglied ist.
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Die Kirchgemeindeversammlung (KGV) ist die Legislative der Kirchgemeinde. Demzufolge handelt es sich um die Versammlung der Stimmberechtigten, die mindestens einmal jährlich auf Einladung des Kirchgemeinderates einberufen wird. Die Stimmberechtigten können zu traktandierten Geschäften Anträge stellen und unter dem Traktandum «Verschiedenes» verlangen, dass der Kirchgemeinderat für eine spätere Versammlung ein Geschäft, das in die Zuständigkeit der KGV fällt, traktandiert. Die Versammlung ist öffentlich.
im Kirchgemeindehaus Johannes
Die Stimmberechtigten haben der Vorlage zur Genehmigung des Fusionsvertrags sowie der entsprechenden Reglemente zugestimmt.
Detaillierte Informationen können Sie dem Protokoll entnehmen.