Kirchgemeindeversammlung

Die Kirchgemeindeversammlung (KGV) ist die Legislative der Kirchgemeinde. Demzufolge handelt es sich um die Versammlung der Stimmberechtigten, die mindestens einmal jährlich auf Einladung des Kirchgemeinderates einberufen wird. Die Stimmberechtigten können zu traktandierten Geschäften Anträge stellen und unter dem Traktandum «Verschiedenes» verlangen, dass der Kirchgemeinderat für eine spätere Versammlung ein Geschäft, das in die Zuständigkeit der KGV fällt, traktandiert. Die Versammlung ist öffentlich.

Versammlung vom 27. April 2025

im Kirchgemeindehaus Johannes

Die Stimmberechtigten haben der Vorlage zur Genehmigung des Fusionsvertrags sowie der entsprechenden Reglemente zugestimmt.

Detaillierte Informationen können Sie dem Protokoll entnehmen.