Kann ich auch mit ausländischem Pass Mitglied der reformierten Kirche werden?
Ja. Nach einer Frist von drei Monaten Aufenthalt haben Sie zudem auch das uneingeschränkte Stimm- und Wahlrecht in kirchlichen Angelegenheiten.
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Die Kirchgemeindeversammlung (KGV) ist die Legislative der Kirchgemeinde. Demzufolge ist sie die Versammlung ihrer Stimmberechtigten. Sie kommt im Frühjahr und im Herbst auf Einladung des Kirchgemeinderates zusammen. Die Stimmberechtigten können zu traktandierten Geschäften Anträge stellen und unter dem Traktandum «Verschiedenes» verlangen, dass der Kirchgemeinderat für eine spätere Versammlung ein Geschäft, das in die Zuständigkeit der KGV fällt, traktandiert. Die Versammlung ist öffentlich.
Informationen zur Kirchgemeindeversammlung der jeweiligen Kirchgemeinde finden Sie unter folgenden Links: